Batteriegesetz

Entsorgungshinweis für Batterien nach BattG

Da in unseren Sendungen Batterien und Akkus enthalten sein können, sind wir nach dem Batteriegesetz (BattG) verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen: Batterien und Akkus dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden, sondern Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien und Akkus gesetzlich verpflichtet. Altbatterien können Schadstoffe enthalten, die bei nicht sachgemäßer Lagerung oder Entsorgung die Umwelt oder Ihre Gesundheit schädigen können. Batterien enthalten aber auch wichtige Rohstoffe wie z. B. Eisen, Zink, Mangan oder Nickel und können verwertet werden. Sie können die Batterien nach Gebrauch entweder an uns zurücksenden oder in unmittelbarer Nähe (z. B. im Handel oder in kommunalen Sammelstellen oder in unserem Versandlager) unentgeltlich zurückgegeben. Die Abgabe in Verkaufsstellen ist dabei auf für Endnutzer für die übliche Mengen sowie solche Altbatterien beschränkt, die der Vertreiber als Neubatterien in seinem Sortiment führt oder geführt hat.

 

Batteriegesetz; Batterieentsorgung; Mülltonne

Symbol: Batterieentsorgung nach (BattG)

Das Zeichen mit der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass Sie Batterien und Akkus nicht im Hausmüll entsorgen dürfen. Das Zeichen kann in verschiedenen Variationen in den diversen Produktbezeichnungen aufgeführt sein, welche folgend beschrieben werden, des weiteren finden Sie unter dem Zeichen zusätzlich nachstehende Symbole mit folgender Bedeutung:

  •  Pb – Batterie enthält Blei
  •  Cd – Batterie enthält Cadmium
  •  Hg – Batterie enthält Quecksilber
  •  Ni – Batterie enthält Nickel